Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle und schlägt Rahmenbedingungen für bio-basierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe vor.

Insgesamt begrüßt das nova-Institut die vorgeschlagenen politischen Rahmenbedingungen für bio-basierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe sowie die Überarbeitung der PPW-Richtlinie. Beide enthalten mehrere Maßnahmen, die mit früheren Vorschlägen des nova-Instituts übereinstimmen.

Ende November 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die lang erwarteten Vorschläge zu politischen Rahmenbedingungen für bio-basierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe sowie zur Überarbeitung der derzeit geltenden Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle – gemeinhin als PPWD/R bezeichnet. Beide Vorschläge versprechen wesentliche Änderungen für Kunststoffe aus erneuerbarem Kohlenstoff in der EU-Politiklandschaft.

Die vorgeschlagenen PPWR verfolgen drei Hauptziele. Erstens soll die Entstehung von Verpackungsabfällen vermieden werden: Verringerung der Menge, Einschränkung unnötiger Verpackungen und Förderung wiederverwendbarer und wiederbefüllbarer Verpackungslösungen. Zweitens sollen hochwertige Recycling-Lösungen („geschlossener Kreislauf“) gefördert werden. So sollen bis zum Jahr 2030 alle auf dem EU-Markt genutzten Verpackungen auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycelt werden können.

Und schließlich soll der Bedarf an primären natürlichen Ressourcen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem der Einsatz von recycelten Kunststoffen in Verpackungen durch vorgeschriebene Ziele erhöht wird.

Der Vorschlag würdigt auch den Wert einer Materialeigenschaft, der bisher in der EU-Politik nicht besonders gefördert wurde: Biologische Abbaubarkeit und industrielle Kompostierbarkeit stehen im Mittelpunkt von Maßnahmen, die auf ganz bestimmte Verpackungsanwendungen abzielen. Zwei Jahre nach dem offiziellen Inkrafttreten der PPWR sollen die folgenden Anwendungen unter industriell kontrollierten Bedingungen in Bioabfallbehandlungsanlagen kompostierbar sein:

  • Tee- oder Kaffeebeutel, die ein Tee- oder Kaffeeprodukt beinhalten und dazu bestimmt sind, zusammen mit dem Produkt verwendet und entsorgt zu werden,
  • Kaffee- oder Teesysteme in Einzelportionen, die Kaffee- oder Teeprodukte beinhalten und zusammen mit dem Produkt verwendet und entsorgt werden sollen,
  • Klebeetiketten für Obst und Gemüse,
  • sehr leichte Kunststofftragetaschen.

 

In seinem im Mai 2021 abgeschlossenen Projekt „BioSinn – Produkte, für die ein biologischer Abbau sinnvoll sind“ schlägt das nova-Institut eine spezifische Liste von Anwendungen vor, für die ein biologischer Abbau am jeweiligen Lebensende die beste End-of-Life-Option darstellt.

Die in der neu vorgeschlagenen PPWR enthaltenen Anwendungen stimmen mit den BioSinn-Ergebnissen von nova überein. Wir begrüßen, dass diese ursprünglich in BioSinn vorgeschlagenen Maßnahmen im PPWR enthalten sind.

Gezielte Unterstützung für bio-basierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe

Die Kommission veröffentlichte ebenso neue Rahmenbedingungen für bio-basierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe, die klar stellen, wie diese Kunststoffe Teil einer nachhaltigen Zukunft sein können.

Biomasse, die zur Herstellung von bio-basierten Kunststoffen verwendet wird, muss nachhaltig beschafft werden, ohne die Umwelt zu schädigen und unter Beachtung des Prinzips der „kaskadischen Nutzung von Biomasse“: Die Hersteller sollten vorrangig organische Abfälle und Nebenprodukte als Rohstoff verwenden.

Um Greenwashing zu bekämpfen und die Verbraucher nicht in die Irre zu führen, müssen die Hersteller außerdem generische Angaben auf Kunststoffprodukten wie „Biokunststoff“ und „bio-basiert“ vermeiden. Bei der Kommunikation über den biobasierten Anteil sollten sich die Hersteller auf den genauen und messbaren Anteil des biobasierten Kunststoffs im Produkt beziehen (zum Beispiel: „Das Produkt enthält 50 % biobasierten Kunststoff“).

Biologisch abbaubare Kunststoffe sind mit Vorsicht zu betrachten. Sie haben ihren Platz in einer nachhaltigen Zukunft, aber sie müssen sich an spezifischen Anwendungen orientieren, bei denen ihre Umweltvorteile und ihr Wert für die Kreislaufwirtschaft nachgewiesen sind. Biologisch abbaubare Kunststoffe sollten auf keinen Fall ein Freibrief für Vermüllung sein. Außerdem müssen sie gekennzeichnet werden, um zu zeigen, wie lange es dauert, bis sie biologisch abgebaut sind, und unter welchen Umständen und in welcher Umgebung. Produkte, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie als Abfall verstreut werden, einschließlich derjenigen, die unter die Richtlinie über Einwegkunststoffe fallen, dürfen nicht als biologisch abbaubar bezeichnet oder gekennzeichnet werden.

Industriell kompostierbare Kunststoffe sollten nur dann verwendet werden, wenn sie Vorteile für die Umwelt bieten, die Qualität des Komposts nicht negativ beeinträchtigen und ein geeignetes System zur Sammlung und Behandlung von Bioabfällen vorhanden ist. Industriell kompostierbare Verpackungen werden nur für Teebeutel, Filterkaffee-Hülsen und -Pads, Obst- und Gemüseaufkleber und sehr leichte Plastiktüten zugelassen. Auf den Produkten ist stets anzugeben, dass sie gemäß den EU-Normen für die industrielle Kompostierung zertifiziert sind.

Angeregt durch einen früheren Entwurf der Rahmenbedingungen haben das nova-Institut und die Arbeitsgruppe Politik der Renewable Carbon Initiative (RCI) ein Positionspapier erarbeitet, in dem die Rahmenbedingungen grundsätzlich begrüßt werden, aber auch einige Anpassungen zugunsten bio-basierter, biologisch abbaubarer und kompostierbarer Kunststoffe gefordert werden.

Die Pläne der nun offiziell vorgeschlagenen Rahmenbedingungen, bestimmte Anwendungen in Zukunft biologisch abbaubar zu machen, stehen im Einklang mit dem gleichzeitig veröffentlichten PPWR-Vorschlag und bauen auf den Ergebnissen des BioSinn-Projekts und dem oben erwähnten Positionspapier der RCI auf.

Quelle: nova-Institut