Bild: Uli Deck/dm

Beiersdorf und dm müssen Greenwashing beenden. Das hat die Deutsche Umwelthilfe erreicht.

In ihrem Vorgehen gegen Verbrauchertäuschung wegen vermeintlich klimaneutraler Produkte hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zwei wichtige Erfolge vor Gericht gegen die Beiersdorf AG (Nivea, Eucerin, Hansaplast, Labello, Tesa, uvm.) und die Drogeriemarktkette dm erreicht.

Geklagt hatte die DUH gegen irreführende und falsche Werbeversprechen wegen angeblicher „Klimaneutralität“ beziehungsweise „CO2-Neutralisierung“.

Die Beiersdorf AG hat vor dem Landgericht Hamburg am 23. Mai 2023 eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin zu mehr Transparenz bei der Bewerbung ihrer Produkte verpflichtet (Aktenzeichen 312 O 126/22).

Auch dm hat vor dem Landgericht Karlsruhe eine Unterlassungserklärung zur Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ angekündigt – zum ebenfalls von der DUH abgemahnten Begriff „Umweltneutralität“ hat das Landgericht für den 19. Juli 2023 den Verkündungstermin bestimmt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Unsere Klagen wegen irreführender Klimaneutralitätsversprechen zeigen Wirkung: Noch während der Verhandlung haben sich sowohl Beiersdorf als auch dm dazu entschieden, Unterlassungserklärungen abzugeben. Während Beiersdorf nun bis Ende August seine Produktlabels ändern und sicherstellen muss, dass Verbraucher:innen umfänglich über die für die Klimakompensation verwendeten Projekte informiert werden, will die Drogeriemarktkette dm zukünftig komplett auf das Klimaneutralitätsversprechen verzichten. […] EU-Kommission und EU-Parlament haben strengere Vorgaben zum Schutz vor Greenwashing mit vermeintlicher Klimaneutralität vorgeschlagen, denen die Bundesregierung im Rat folgen sollte.“

Zusätzlich zur vermeintlichen „Klimaneutralität“ mehrerer Drogerie-Produkte bewirbt dm mittlerweile ca. 100 Produkte als „umweltneutral“ und begründete dies mit dem Ausgleich entstandener Umweltschäden durch Naturschutzprojekte.

„Mit der Bewerbung von Produkten als ‚umweltneutral‘ betreibt die Drogeriemarktkette dm eine noch dreistere Verbrauchertäuschung, die wir nicht akzeptieren können und werden. Vor Gericht wurde deutlich, dass dm die behauptete Kompensation nicht nachweisen kann. Wer mit Umweltneutralität wirbt, muss die Umweltauswirkungen der eigenen Produkte auch tatsächlich neutralisieren“, so Resch.

Fazit: Hersteller und Händler müssen lernen, dass Greenwashing kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist.

(Quelle: DUH)