Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) in Kraft getreten.

Das Gesetz schreibt vor, dass mindestens 70% der abgefüllten Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen angeboten werden müssen, um die abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

Jetzt hat eine vom Umweltbundesamt in beauftragte Studie ergeben, dass im Jahr 2022 nur 33,5% der in Deutschland konsumierten Getränke aller Segmente in Mehrwegverpackungen befüllt wurden.

Das in §1 Abs. 3 VerpackG festgelegte Ziel eines Anteils von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von 70% ist im Jahr 2022 also erneut bei Weitem nicht erreicht worden.

Die Zahlen von 2022 sind heute nicht viel höher; warum blockiert die Industrie die Gesetzgebung und warum wird das Gesetz nicht durchgesetzt?

Die Ziele des Verpackungsgesetzes werden nicht erreicht, weil es an klaren Kontrollmechanismen und verbindlichen Sanktionen mangelt. Statt direkter staatlicher Überwachung wird weitgehend auf die Selbstverpflichtung der Industrie gesetzt, wodurch Unternehmen Schlupflöcher nutzen oder gesetzliche Vorgaben umgehen können. Zudem gibt es einen politischen Konflikt zwischen Umweltzielen und wirtschaftlichen Interessen, da striktere Maßnahmen möglicherweise zu höheren Kosten für Hersteller und Verbraucher:innen führen könnten, was politischen Widerstand erzeugt.

Bei Verbraucher:innen ist in zentrales Problem der Preis- und Komfortvorteil von Einwegverpackungen, insbesondere von Einweg-Kunststoffflaschen, die trotz öffentlicher Kritik weiterhin bevorzugt produziert und konsumiert werden.

Die Industrie blockiert Fortschritte, indem sie durch Lobbyarbeit und strategische Entscheidungen wie die gezielte Verlagerung auf Einweg-Alternativen oder minimalen Ausbau von Rücknahmesystemen den Wandel verlangsamt. Zudem bleibt die Politik hinter strengeren Maßnahmen zurück, da keine wirksame Anreize zur Förderung von Mehrwegverpackungen geschaffen wurden.

Für die Überwachung und gegebenenfalls die Durchsetzung des Verpackungsgesetzes sind in Deutschland hauptsächlich die Landesbehörden zuständig. Die konkrete Zuständigkeit variiert je nach Bundesland, meistens sind es die Umweltämter oder Landesämter für Umwelt. Sie überwachen, ob Unternehmen ihre Pflichten einhalten, wie etwa die Anmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und die Erfüllung der Mehrwegquoten.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, indem sie Daten sammelt, prüft und Verstöße dokumentiert. Allerdings hat die ZSVR selbst keine strafrechtlichen Befugnisse – bei Verstößen informiert sie die zuständigen Landesbehörden, die dann Bußgelder verhängen oder gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einleiten können.

Fazit: Wir haben ein gutes und modernes Verpackungsgesetz, das klare und sinnvolle Ziele enthält. Wir fordern die Aktivierung, Einhaltung und Durchsetzung des Gesetzes mit den vorgesehenen Bußgeldern und potenziellen Vertriebsverboten.

Die Studie kann hier eingesehen werden.