Hersteller von Produkten aus Einwegplastik müssen sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das hat der Bundestag kürzlich beschlossen.

Dafür zahlen die betroffenen Hersteller eine jährliche Abgabe in einen Staatsfonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Es wird damit gerechnet, dass die Hersteller die Kosten größtenteils an die Verbraucher:innen weitergeben.

Die eingenommenen Gelder aus diesem Fonds werden den Kommunen zur Verfügung gestellt. Sie können damit ihre Kosten für Reinigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll im öffentlichen Raum ausgleichen. Den jährlichen Bedarf der Reinigungsunternehmen schätzt das Umweltbundesamt auf bis zu 434 Mio. EUR.

Das Einwegkunststofffondsgesetz sieht die Erhebung einer Abgabe der Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehältern und -bechern, To-Go-Lebensmittelbehältern, Feuchttüchern und Luftballons vor.

Die in dem Gesetz unterschiedlich definierten Abgabesätze sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des Umweltbundesamtes ermittelt worden und bilden die Kosten ab, die durch den jeweiligen Einwegmüll im öffentlichen Raum verursacht werden.

So werden zum Beispiel für Tabakfilter künftig 8,945 EUR/kg fällig, der Abgabesatz für To-Go-Getränkebecher liegt bei 1,231 EUR/kg und für To-Go-Lebensmittbehälter bei 0,117 EUR/kg.

Damit die Abgabepflicht wie geplant am 1. Januar 2024 beginnen kann und 2025 erstmals Mittel aus dem Fonds ausbezahlt werden können, folgt die Einwegkunststofffondsverordnung nun einem engen Zeitplan.

Fazit: Einweg wird immer teurer, Mehrweg immer günstiger. Umsteigen lohnt sich nicht nur für die Umwelt und unser Klima.

Quelle: BMUV