Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA) gegen irreführende Werbung eines bekannten Fernbusunternehmens bestätigt.
Damit wird klar: Unternehmen müssen nachhaltige Aussagen transparent und überprüfbar gestalten – leere Versprechen zählen nicht!
Konkret ging es um Werbeaussagen zur Umweltfreundlichkeit von Fernbussen und zur CO₂-Kompensation. Das Unternehmen hatte die Busse als „umweltfreundlichste Verkehrsmittel“ beworben und Kompensationsangebote gemacht, ohne dabei die genaue CO₂-Menge offenzulegen. Das UBA schritt ein, und das Verfahren landete schließlich vor dem BGH.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen: Werbung mit Umweltaussagen wird strenger kontrolliert, und Verbraucher:innen können sich künftig besser auf Nachhaltigkeitsversprechen verlassen. Zudem stärkt das Urteil die Zusammenarbeit von EU-Verbraucherschutzbehörden – ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Fairness im Markt. (Quelle: UBA, BGH)
Fazit: Der BGH setzt ein klares Zeichen gegen Greenwashing. Ehrliche Umweltkommunikation ist essenziell – für Verbraucher:innen, für den Wettbewerb und für die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Angebote.
Die Entscheidung des BGH findet man hier.
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