Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA) gegen irreführende Werbung eines bekannten Fernbusunternehmens bestätigt.

Damit wird klar: Unternehmen müssen nachhaltige Aussagen transparent und überprüfbar gestalten – leere Versprechen zählen nicht!

Konkret ging es um Werbeaussagen zur Umweltfreundlichkeit von Fernbussen und zur CO₂-Kompensation. Das Unternehmen hatte die Busse als „umweltfreundlichste Verkehrsmittel“ beworben und Kompensationsangebote gemacht, ohne dabei die genaue CO₂-Menge offenzulegen. Das UBA schritt ein, und das Verfahren landete schließlich vor dem BGH.

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen: Werbung mit Umweltaussagen wird strenger kontrolliert, und Verbraucher:innen können sich künftig besser auf Nachhaltigkeitsversprechen verlassen. Zudem stärkt das Urteil die Zusammenarbeit von EU-Verbraucherschutzbehörden – ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Fairness im Markt. (Quelle: UBA, BGH)

Fazit: Der BGH setzt ein klares Zeichen gegen Greenwashing. Ehrliche Umweltkommunikation ist essenziell – für Verbraucher:innen, für den Wettbewerb und für die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Angebote.

Die Entscheidung des BGH findet man hier.