„Umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ – wenn solche Werbeaussagen über Produkte nicht nachweisbar sind, sollen sie in der EU künftig verboten sein. Ein entsprechendes Gesetz hat das EU-Parlament diese Woche beschlossen.

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den grünen Wandel zielt darauf ab, die Produktkennzeichnung zu verbessern, Greenwashing zu bekämpfen und informierte Einkaufsentscheidungen zu ermöglichen.

Die Richtlinie untersagt es Unternehmen künftig, mit Begriffen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ zu werben, wenn diese auf der Kompensation von Emissionen basieren. Auch zukunftsbezogene Umweltaussagen von Unternehmen müssen nachvollziehbar begründet werden.

Das bedeutet, Werbung, die Produkte irreführend als umweltfreundlich darstellt, wird verboten.

Zudem regelt sie die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und führt ein harmonisiertes Label zur Garantie von Wareneigenschaften ein.

„Das Gesetz macht Schluss mit irreführender Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten“, erklärte die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucher:innenschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini. Es dürfe „nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Bäumepflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos“ klimaneutral mache.

Beim Greenwashing versuchen sich Unternehmen durch Behauptungen zu Umweltschutzmaßnahmen oder klimafreundlicher Produktion ein positives Image zu verschaffen, obwohl sie bei genauerer Betrachtung gar nicht nachhaltig produzieren.

Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zu 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Quellen: DUH, Lebensmittelzeitung, Tagesschau, EU