
BGH stärkt Verbraucherschutz bei Umweltwerbung
Ein klares Zeichen gegen Greenwashing: Unternehmen müssen nachhaltige Aussagen transparent und überprüfbar gestalten, bestätigt der BGH.
Ein klares Zeichen gegen Greenwashing: Unternehmen müssen nachhaltige Aussagen transparent und überprüfbar gestalten, bestätigt der BGH.
Die neue Green Claims Directive der EU empfiehlt Unternehmen, ihre Kommunikation zu verändern und Greenwashing zu unterlassen.
Die Folie, mit der jeder Schokoriegel von Kinderschokolade einzeln eingepackt wird, darf nicht in den Gelben Sack: Denn sie ist nicht recycelbar.
Der Konsumgüterkonzern Beiersdorf und die Drogeriemarktkette dm müssen Greenwashing beenden. Das hat die Deutsche Umwelthilfe erreicht.
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