Das neue Verpackungsgesetz 2023 hat bislang nur wenig Wirkung.

Mehrwegsysteme fristen in Deutschland immer noch ein Nischendasein. Das hat eine Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des WWF deutlich gezeigt.

Demnach wurden 2022 nur rund 4% der To-Go-Getränke in Mehrwegbehältern ausgegeben, bei Speisen waren es sogar nur 0,1%.

Dabei verursacht der Speisebereich mit Pizzakartons, Tellern, Schalen, To-Go-Boxen, Saucen, etc. rund 80% des gastronomischen Verpackungsaufkommens.

2022 wurden ca. 13,3 Mrd. Einwegverpackungen für den Verkauf von Getränken und Speisen in der deutschen Gastronomie verwendet. Entstanden sind dadurch mehr als 254.000 t Verpackungsmüll.

Restaurants, Bistros und Cafés, aber auch Hotels und Cateringservices, die Essen zum Mitnehmen verkaufen und gewisse Mindestkriterien erfüllen, sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, neben der Einweg- auch eine Mehrwegverpackung anzubieten.

Aber: Das Gesetz gilt nicht für alle, sondern nur für Betriebe, die mehr als 5 Mitarbeitende haben oder deren Räume größer als 80qm sind. Die Mehrheit – über 60% der Betriebe – sind damit von der Regelung ausgenommen und müssen keine Mehrwegalternative anbieten. Essensverpackungen dürfen übrigens weiterhin auch in Papier- oder Aluminium- Einwegverpackungen angeboten werden.

Greenpeace, Umwelthilfe und andere haben bei Testkäufen festgestellt, dass gut die Hälfte der getesteten Unternehmen der Mehrwegpflicht nicht nachgekommen ist. Demnach weigern sich selbst große Gastronomieketten, Mehrwegalternativen anzubieten – trotz ausreichend zeitlichem Vorlauf und vorhandenen Ressourcen. (Infos: WWF, Umwelthilfe)

Es braucht einen Systemwandel und Umdenken in der To-Go-Kultur.

Fazit: Mehrweg muss konsequent mitgedacht, erlernt, umgesetzt, beworben und bevorteilt werden, die Logistik muss bereitgestellt und Kontrollen für alle Beteiligten etabliert werden.

Wesentliche Quelle: WWF